Notruf und Personenbefreiungen

Seit dem 01.01.2021 sind laut der neuen Betriebssicherheitsverordnung Notrufsystem mit Zwei-Wege-Kommunikation zu einer 24h besetzten Stelle an allen Aufzügen Pflicht. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt und die Aufzuganlage, bis zur Inbetriebnahme des Notrufsystems, außer Betrieb genommen werden. Unsere Notrufsystem werden mit einem GSM-System geliefert, um das Risiko eines nicht kompatiblen oder defekten Festnetzanschlusses für Sie zu reduzieren. Wir gewährleisten durch regelmäßige Routineanrufe die dauerhafte Funktion des Notrufsystems. Sprechen Sie uns an, wir lassen Ihnen gern ein individuelles Angebot über ein Notrufsystem und einen 24h Bereitschaftsdienst zukommen.   

Befähigte Person (Aufzugswärter)

  • Laut TRBS 3121 sind alle Betreiber, welche aus wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken eine Aufzugsanlage betreiben, ein Arbeitgeber. Auf Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an, auch Pächter und Mieter können Arbeitgeber sein. Der Arbeitgeber hat laut TRBS 3121 gewissen Pflichten, um die Sicherheit der Aufzugsanlage zu gewährleisten. Diese Pflichten sind z.B. eine regelmäßige Inaugenscheinnahme der Aufzugsanlage und die Durchführung von Personenbefreiungen, diese können durch eine befähigte Person übernommen werden. Um diese Tätigkeit auszulagern, können wir Ihnen ein Angebot über die mehrmalige jährliche Aufzugswärtertätigkeit zukommen lassen.